Zonenregelung im Pfälzer Wald
Rechtsverordnung für den Naturpark Pfälzerwald (22.01.07)

Für den Pfälzer Wald wurde die Rechtsverordnung 2007 komplett überarbeitet. Die neue Verordnung hat zum Ziel die erhaltenswürdige Landschaft des Pfälzerwaldes dauerhaft zu sichern und zugleich berechtigte bzw. nachvollziehbare Nutzungswünsche weitestmöglich zu berücksichtigen.

Für den Klettersport ist hierbei insbesondere der §3 von Bedeutung:
... Der gesamte Naturpark wird in folgende Zonen unterteilt:
  1. Zonen für die natürliche Entwicklung (Kernzonen),
  2. Zonen für naturschonende Wirtschaftsweisen (Pflegezonen),
  3. Zone für dauerhaft umweltgerechte Entwicklungen und Nutzungen (Entwicklungszone).
....
und weiter im §4:
... Besonderer Schutzzweck der Kernzonen ist es, einen vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Ablauf der natürlichen Prozesse zu gewährleisten und hierüber die Eigendynamik natürlicher oder naturnaher Okosysteme einschließlich der Böden und Gesteine sowie der sich daraus ergebenden Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und Pflanzen auf Dauer zu schützen. ...


und weiter im §7:
...In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 2 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde entsprechend gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt. Der Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde bedürfen
  1. ...
  2. Begehungen außerhalb der gekennzeichneten Wege, insbesondere zu Zwecken der Wissenschaft oder der Umweltbildung,
  3. ...
Insgesamt gibt es folgende Kernzonen:
  1. Adelsberg bei Ludwigswinkel
  2. Rohrweiher bei Ludwigswinkel
  3. Stabenberg bei Neudstadt
  4. Bobenthaler Knopf
  5. Eischkopf bei Eußerthal
  6. Enkenbachtal bei Elmstein
  7. Eulenhalde bei Waldleinigen
  8. Großer Berg bei Waldleinigen
  9. Haidbrunnen bei Waldleiningen
  10. Hohe Halde bei Eppenbrunn
  11. Humberg bei Kaiserslautern
  12. Hundsberg bei Heltersberg
  13. Leiterberger Platte bei Waldleiningen
  14. mittlerer Gleisberg bei Esthal
  15. Mümmelsköpfe bei Eppenbrunn
  16. Quellgebiet der Wieslauter
Insbesondere das Quellgebiet der Wieslauter, ist mit 2400 ha mit Abstand die größte Kernzone und fuer uns Kletterer relevant. Die Kernzone umfasst grob das Gebiet westlich des Hermersberger Hofes. Betroffene Felsen sind unter anderem:
  • Otterfelsen
  • Kieneck
  • Schmaler Hals
  • Wartenberg
  • Husarenfels
  • Rotenstein

Wie die Umsetzung der Kernzonenregelung im Detail aussieht wird sich erst zeigen. Von Klettererseite muss man an den oben genannten Felsen in Zukunft mit größeren Einschränkungen, bis zum totalen Betretungsverbot rechnen.

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