Südlich des Klettergebietes Südpfalz schließt direkt das Klettergebiet Nordvogesen an. Obwohl geologisch zusammengehörend, unterscheiden
sich beide Gebiete bezüglich der Kletterethik, Erschließung und der Betretungsrechte. In den Nordvogesen gibt es ein vertragliches Regelwerk
welches festlegt welche Felsen für das Klettern erschlossen werden dürfen. Diese Erschließung darf dann nur durch bestimmte Personen der
ansässigen Klettervereine erfolgen.
Welche Felsen beklettert werden dürfen ist in der "charte pour la pratique de l'escalade sur les rochers du Parc Naturel Régional des Vosges du Nord" kurz "Charta" festgelegt. Verhandelt und erstellt wurde diese Charta durch eine Arbeitsgruppe aus den von dieser Frage betroffenen Partnern- SYCOPARC, der frz. Bergsteiger- und Kletterverband Fédération Française de la Montagne et de l 'Escalade (FFME), der Verein zum Schutz des Wanderfalken (Association S.O.S.Faucon pèlerin), die betroffenen Eigentümer und Verwalter (ONF, die Forstverwaltung PIMODAN) sowie die frz. Behörden für Umweltschutz, Jugend und Sport. In der Präambel erkennen die Unterzeichner an, dass die Interessen von Mensch und Natur unter Beachtung bestimmter Regeln in Einklang gebracht werden können.
Die erste Charta wurde 1997 erstellt und aktuell 2008 abgeändert. Die Ergebnisse der Charta werden vom Naturpark Nordvogesen in Form einer Infobroschüre ( PDF-Version (6MB))zur Verfügung gestellt.
In dieser Broschüre sind Verhaltensregeln und die folgenden Felsen gelistet: